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Anfahrtbeschreibung

Leichter fahren Elektrorad-Zentrum
Dietzhölzstr. 6
35713 Eschenburg

Uncategorised

Ein Dienstrad vom Arbeitgeber - das ist die Lösung!

Mit dem Dienstfahrrad-Konzept hast Du die Möglichkeit, Dein Wunschrad über Deinen Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Du zahlen Dein Wunschrad ganz bequem über Deine monatliche Gehaltsabrechnung als sog. Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung (das bedeutet: Du bekommst die Leasingrate und Versicherung des E-Bikes von Deinem Bruttogehalt abgezogen) und sparst dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Dank einer Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg, die 1 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber diese Steuer auf den geldwerten Vorteil sogar auf 0,25 % abgesenkt. Natürlich kann der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligen.
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Alternativ zur Gehaltsumwandlung ist es auch denkbar, dass Dein Arbeitgeber zusätzlich zum bisherigen Bruttogehalt die Kosten des Elektrorades übernimmt, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung.   Und das ganze ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder, kann für jedes der Räder eines der beiden Modelle gewählt werden. Und Du bist auch nicht dazu gezwungen, damit zur Arbeit zu fahren.

Barlohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung

Bei der Barlohnumwandlung trägt der Mitarbeiter die Kosten des Leasings und der Versicherung. Die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge werden Dir als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sparst Du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, im Gegenzug dazu musst Du den Geldwerten Vorteil dieser Fahrradüberlassung versteuern. Da zusätzlich zur den Einsparungen bei Arbeitgebern, die die Vorsteuer abziehen können, noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% eingespart wird, führt das insbesondere bei Arbeitgebern aus der Wirtschaft (leider nicht bei Verwaltungen, Schulen, Pflegeheimen als Arbeitgeber) zu hohen Einsparungen gegenüber dem privaten Fahrradkauf.

Im Vergleich zum Fahrradkauf liegt die Einsparung durch Leasing über die Laufzeit von 36 Monaten mit anschliessender Übernahme des Fahrrades zum Restwert durch den Arbeitnehmer bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 - 500 Euro, je nach Leasinganbieter. Zusätzlich ist noch eine Versicherung enthalten, die auch mehrere hundert Euro kosten würde. Insgesamt ergibt sich bei Arbeitgebern mit Vorsteuerabzug ein finanzieller Vorteil um 30% gegenüber dem Privatkauf, bei Arbeitgebern ohne Vorsteuerabzug bleibt noch ein Vorteil um 10% - und die Fahrräder müssen nicht sofort voll bezahlt werden.

Bis Ende 2018 musste der Geldwerte Vorteil mit 1% des UVP (Bruttolistenpreis) des Fahrrades versteuert werden. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erstmals in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 ein betriebliches E-Bike (Pedelec) oder ein echtes Fahrrad, ist für 2019 als Arbeitslohn 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten UVP einschließlich Umsatzsteuer bzw. ab 1.1.2020 bis 31.12.2030 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der UVP (die 0,25 % Regel) anzusetzen.

Für die Anwendung der Vergünstigung kommt es nicht darauf an, wann das Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast worden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass das E-Bike (Pedelec) oder das echte Fahrrad selbst erstmals im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird.

Damit wurde das Arbeitnehmerleasing seit 2019 und nochmals seit 2020 interessanter für die Arbeitnehmer.

Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein JobRad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.

b) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn: Lohnsteuerfreies "zusätzliches" Dienstrad

Seit 01.01.2019 ist dieser geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes lohnsteuerfrei, wenn die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Steuerbefreiung ist befristet bis zum 31.12.2030. Die Steuerfreiheit tritt auch für Fahrräder und E-Bikes ein, die der Arbeitgeber bereits vor 2019 dem Arbeitnehmer unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung überlassen hat. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie wird gesetzlich auch bei Benutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausdrücklich ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrad zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er zusätzlich zur Steuerfreiheit die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Die Steuerbefreiung ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung, kann er für jedes einzelne Fahrrad und E-Bike die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Das ganze funktioniert so:

Ein Mitarbeiter sucht sich bei uns ein Fahrrad oder Elektrorad und das passende Zubehör aus und lässt sich für den Leasing-Anbieter des Arbeitgebers ein Angebot erstellen. Mit diesem geht er zu seinem Arbeitgeber. Dieser schließt mit seinem Leasing-Anbieter einen Leasingvertrag und mit dem Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag ab. Wenn die Verträge unterzeichnet sind und dem Leasing-Anbieter vorliegen, bestellt dieser das Rad für den Mitarbeiter bei uns.

Wenn sowohl die Bestellung als auch Fahrrad und Zubehör da sind, kann der Mitarbeiter das Fahrrad und Zubehör abholen. Dazu benötigt er seinen Personalausweis, oder wenn nicht vorhanden, seinen Reisepass.

Bei uns können Arbeitgeber Elektrofahrräder über die Leasing-Anbieter Businessbike, Jobrad, Bikeleasing-Service, Eurorad, Beovelo, Mein-Dienstrad.de/Baron und Lease-a-bike u. v. m. für ihre Mitarbeiter leasen. Dabei wird der Leasing-Anbieter vom Arbeitgeber ausgewählt. Ob Du ein oder zwei Fahrräder über den Arbeitgeber leasen kannst, hängt vom Arbeitgeber ab.

Was Leasing nach dem Dienstfahrrad-Konzept bei den verschiedenen Anbietern kostet und welche Leistungen eingeschlossen sind, findest Du in unserem Leasing-Vergleich für Dienstfahrräder. Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, können Einsparungen von 20 bis 35% gegenüber dem Barkauf erzielt werden.

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Deutliche Steuervorteile durch die Barlohnumwandlung und die 1%-Regelung
  • Hohe Einsparung gegenüber dem Barkauf
  • Uneingeschränkte private Nutzung
  • Umfangreiche Versicherungen inklusive
  • Bezahlung durch bequeme monatliche Raten über die Gehaltsabrechnung
  • Übernahmemöglichkeit zum Laufzeitende nach 36 Monaten

Jobrad war der erste Anbieter auf dem Markt. Das Leasingangebot von Jobrad bietet kostengünstige Leasingraten, eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung und eine Mobilitätsgarantie.

 

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Damit die Leasingkonzepte der einzelnen Anbieter vergleichbar bleiben, haben wir diese anhand eines Beispielfalles miteinander verglichen. Dabei haben wir einen Fahrradpreis von 2.500 Euro und ein Bruttomonatgehalt von 2.500 Euro bei Steuerklasse 1, ohne Kinder, mit Kirchensteuerpflicht in Hessen und mit einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0% bei einem Arbeitgeber, der vorsteuerabzugsberechtigt ist und Gehaltsumwandlung (d. h. der Mitarbeiter trägt Leasingrate und Versicherung) zugrundegelegt. Gemäß dem Online-Rechner von Jobrad wurden folgende Werte berechnet:
 
  Ohne Service
Inspektion

Fullservice

Leasingrate 68,91 68,91 68,91
Preis
Versicherung
7,35 7,35 7,35
Preis
Service
 
- 5,00 10,00
Umfang
Service
- Jährliche
Inspektion
Full-Service
Restwert
nach 3 Jahren
425,00 425,00 425,00
Nettobelastung
pro Monat
43,46 46,11 48,77
Gesamtkosten
(Nettobelastung
über 36 Monate
plus Restwert)
1.989,56 2.084,96 2.180,72
Die Berechnung dieser Angaben erfolgte am 20.02.2020 mit dem Jobrad Vorteilsrechner auf der Jobrad Homepage. Die Daten können heute anders sein. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr!

Wichtige Versicherungs- und Servicebedingungen

Leistung bei Fahrrrad-Diebstahl Anrechnung bisheriges Leasing
Selbstbeteiligung 0 €
Bagatellschäden werden erst ab 60 € übernommen
Leistung bei Plattfuß wird nicht übernommen
Leistung bei unsachgemäßer Behandlung wird nicht  übernommen
Leistung bei "ohne Service" keine
Leistung bei Service "Inspektion" jährliche Inspektion bis 70 € wird bezahlt
Leistung bei Service "Full Service" jährliche Inspektion bis 70 € wird bezahlt,
jährlich wird Verschleiß bis 70 € bezahlt
Wer meldet Schaden? Fahrradnutzer
Genehmigung Kostenvoranschlag not-
wendig ab:
180 €

 

Hier kannst Du selbst berechnen, was Dich ein Elektrorad über den Arbeitgeber bei Jobrad kostet:
 

 

Das maßgeschneiderte Dienstfahrrad-Konzept für Ihre Mitarbeiter

Am 23.11.2012 hat der Gesetzgeber durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder die "Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter neu geregelt. Damit wurden Dienst-Fahrräder und Dienst-Elektrofahrräder den Dienstwagen in etwa gleichgestellt und somit das "Dienstwagenprivileg" auch auf Fahrräder und Elektrofahrräder ausgedehnt.

Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Dienst-Ebike

Diese Änderung des Steuerrechts kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer als kleines "Steuersparmodell" herhalten. So gibt es jetzt die beiden Möglichkeiten a) durch Barlohnumwandlung oder b) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn kostenlos dem Mitarbeiter überlassen (z. B. anstatt einer Gehaltserhöhung). Damit lassen sich durchaus Steuer- und SV-Vorteile erzielen, wenn ein teures Fahrrad oder Elektrofahrrad dem Mitarbeiter überlassen wird. Und das ganze ist nicht auf ein Rad pro Mitarbeiter beschränkt, es können dem Mitarbeiter mehrere Räder nach diesen Modellen zur Verfügung gestellt werden.

"Wenn auch der Partner des Mitarbeiters Elektrorad fährt, wird der Mitarbeiter häufiger Radfahren, um gesundheitlich fit zu bleiben."

a) Barlohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung

Bei der Barlohnumwandlung trägt der Mitarbeiter die Kosten des Leasings und der Versicherung. Da die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Sozialbeiträge der Leasingrate. Über die Laufzeit von 36 Monaten liegt diese Einsparung bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 Euro. Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter monatlich etwas dazugeben, wenn er möchte (z. B. kann er die ca. 8 Euro an den Mitarbeiter weitergeben, die er an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung spart.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erstmals in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 ein betriebliches E-Bike (Pedelec) oder ein echtes Fahrrad, ist für 2019 als Arbeitslohn 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten UVP einschließlich Umsatzsteuer bzw. ab 1.1.2020 bis 31.12.2030 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der UVP anzusetzen. Für die Anwendung der Vergünstigung kommt es nicht darauf an, wann das Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast worden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass das E-Bike (Pedelec) oder das echte Fahrrad selbst erstmals im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird.

Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein JobRad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.

b) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn: Lohnsteuerfreies "zusätzliches" Dienstrad

Seit 1.1.2019 ist dieser geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes lohnsteuerfrei, wenn die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Steuerbefreiung ist befristet bis zum 31.12.2030. Die Steuerfreiheit tritt auch für Fahrräder und E-Bikes ein, die der Arbeitgeber bereits vor 2019 dem Arbeitnehmer unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung überlassen hat. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie wird gesetzlich auch bei Benutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausdrücklich ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrad zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er zusätzlich zur Steuerfreiheit die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Die Steuerbefreiung ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung, kann er für jedes einzelne Fahrrad und E-Bike die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Ihr Einsparpotential mit einem Dienst-E-Bike

Da die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Sozialbeiträge der Leasingrate. Über die Laufzeit von 36 Monaten liegt diese Einsparung bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 Euro.

Wenn auch ein Arbeitgeber nicht jedem Mitarbeiter einen Dienstwagen anbieten kann, so ist es doch leicht möglich, jedem Mitarbeiter ein Dienst-(Elektro-)Fahrrad anzubieten. Einige Arbeitgeber ermöglichen es ihren Mitarbeitern auch, zwei Elektrofahrräder zu erhalten - eins für den Partner. Wenn beide Elektrorad fahren, werden die Räder häufiger genutzt, was sich beim heutigen Bewegungsmangel positiv auf die Mitarbeitergesundheit auswirkt.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Hohe Mitarbeitermotivation ohne zusätzliche Kosten
  • Einsparung von SV-Beiträgen
  • Förderung der Mitarbeitergesundheit
  • Bindung der Mitarbeiter
  • Aktiver Beitrag zu Umweltschutz und Verkehrsverbesserung
  • Instrument zur gerechten Bezuschussung betrieblicher Mobilität aller Mitarbeiter
  • Positives, nachhaltiges und innovatives Arbeitgeberimage
  • Kostenersparnis im Firmenfuhrpark durch geringere Parkplatzkosten
 
In unserem Vergleich der Leasing-Anbieter findest Du als Arbeitgeber die notwendigen Informationen über die unterschiedlichen Konzepte, die es Dir ermöglichen, den für Deine Belange besten Leasing-Partner herauszufinden.

Wenn Du aus unserer Region kommst oder Mitarbeiter in unserer Region haben, stehen wir Dir für Fragen zu diesen Konzepten gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns, wenn Du mit einem der Leasing-Anbieter zusammenarbeiten möchtest. Wir können Dich da beraten, welche Leasinganbieter die besten Konditionen bieten.

Das Leasingkonzept Lease-a-bike kommt vom der Bike Mobility Services GmbH aus Cloppenburg. Bei diesem Angebot hat man großen Wert darauf gelegt, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ein Full-Service-Konzept anzubieten. So ist in diesem Angebot die Wartung der geleasten Fahrräder und Elektroräder sowie eine Mobilitätsgarantie bis 200 Euro pro Jahr im Leasingvertrag enthalten. Damit hat der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht entsprochen und für den ordnungsgemäßen Zustand der Diensträder seiner Mitarbeiter gesorgt. Und der Mitarbeiter freut sich, dass keine Zusatzkosten auf ihn zukommen.
Dienstrad vom Arbeitgeber
 
Obwohl es das Konzept eines Fahrradherstellers ist, können aber Fahrräder aller Hersteller über diesen Leasing-Anbieter geleast werden, leider aber mit schlechteren Konditionen.
 
Damit die Leasingkonzepte der einzelnen Anbieter vergleichbar bleiben, haben wir diese anhand eines Beispielfalles miteinander verglichen. Dabei haben wir einen Fahrradpreis von 2.500 Euro und ein Bruttomonatgehalt von 2.500 Euro bei Steuerklasse 1, ohne Kinder, mit Kirchensteuerpflicht in Hessen und mit einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0% bei einem Arbeitgeber, der vorsteuerabzugsberechtigt ist und Gehaltsumwandlung (d. h. der Mitarbeiter trägt Leasingrate und Versicherung) zugrundegelegt. Gemäß dem Online-Rechner von Lese-a-bike wurden folgende Werte berechnet:
 
  Basis
Standard

Premium

Leasingrate 69,41 69,41 69,41
Preis
Versicherung
10,64 7,90  7,90 
Preis
Service
 
- 3,67 11,90
Umfang
Service
Durchsicht
Verschleiß bis
75 € jährlich
Durchsicht
Verschleiß bis
150 € jährlich
Erweiterte
Durchsicht
Verschleiß bis
200 € jährlich
Restwert
nach 3 Jahren
250,00 250,00 250,00
Nettobelastung
pro Monat
45,49 47,47 48,57
Gesamtkosten
(Nettobelastung
über 36 Monate
plus Restwert)
1.887,64 1.958,92 1.998,52

Die Berechnung dieser Angaben erfolgte am 20.02.2020 mit dem Lease-a-bike Vorteilsrechner auf der Lease-a-bike Homepage. Die Daten können heute anders sein. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr!

Wichtige Versicherungs- und Servicebedingungen

Leistung bei Fahrrrad-Diebstahl Zeitwert bis ein Jahr, im zweiten Jahr 80%,
im dritten Jahr 60% des Neuwerts
Selbstbeteiligung 10% bei allen Schäden
Bagatellschäden werden ab 0 € übernommen
Leistung bei Plattfuß im Rahmen der Verschleißsumme
Leistung bei unsachgemäßer Behandlung wird ab 0 € übernommen
Leistung bei Service Basis Durchsicht, Verschleiß bis 75 € jährlich
Leistung bei Service Standard Durchsicht, Verschleiß bis 150 € jährlich
Leistung bei Service Premium Erweiterte Durchsicht, Verschleiß bis 200 € jährlich
Wer meldet Schaden? Fahrradnutzer über Händler
Genehmigung Kostenvoranschlag not-
wendig ab:
ab 0 €
 
 Auf der Homepage von Lease-a-bike kannst Du über den Vorteilsrechner mit Deinen Daten selbst berechnen, was Sie ein Elektrorad über den Arbeitgeber bei Lease-a-bike kostet.
 
 
 
 

Leasing für Selbstständige und Firmen

Immer mehr Menschen steigen aufs Rad um. Das ist nicht nur kostengünstig und umweltfreundlich, sondern im Berufsverkehr auch oft schneller – und außerdem gesund. Bei uns können Sie als Selbstständiger, Freiberufler und Gewerbetreibender nun auch noch die Vorteile des Leasings nutzen! Bei uns können Sie ganz einfach Ihr Dienstrad über Leasing erwerben. Das Prinzip funktioniert analog zum allgemein bekannten und bewährten Leasing von Geschäftsautos.
Firmenfahrrad für Selbständige und Firmen

Ihre Vorteile

 
  • Die monatliche Nettoleasingrate kann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden
  • Leasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
  • Die Liquidität wird geschont
  • Finanzierung außerhalb der Bilanz
  • Planbare fixe Betriebsausgaben
  • Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
  • Hersteller- und Modellunabhängikeit
 

Kenndaten zum Leasing für Selbständige und Firmen

  • Was kann geleast werden?
    • Alle hochwertigen Fahrräder und E-Bikes ab einem Bruttoauftragswert von 1.499,-€ (kummulierbar)
  • Laufzeit und Restwert?
    • 36 Monate, 15 % Restwert
  • Versicherung
    • Leasingobjekt muss gegen sog. Untergang (Diebstahl und Vandalismus) versichert sein
  • Wer kann leasen?
    • Gewerbetreibende aller Art
    • Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten, etc.)
    • Selbstständige
    • Unternehmen, Kommunen und Organisationen
 

 

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