Bei der Barlohnumwandlung trägt der Mitarbeiter die Kosten des Leasings und der Versicherung. Die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge werden Dir als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sparst Du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, im Gegenzug dazu musst Du den Geldwerten Vorteil dieser Fahrradüberlassung versteuern. Da zusätzlich zur den Einsparungen bei Arbeitgebern, die die Vorsteuer abziehen können, noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% eingespart wird, führt das insbesondere bei Arbeitgebern aus der Wirtschaft (leider nicht bei Verwaltungen, Schulen, Pflegeheimen als Arbeitgeber) zu hohen Einsparungen gegenüber dem privaten Fahrradkauf.
Im Vergleich zum Fahrradkauf liegt die Einsparung durch Leasing über die Laufzeit von 36 Monaten mit anschliessender Übernahme des Fahrrades zum Restwert durch den Arbeitnehmer bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 - 500 Euro, je nach Leasinganbieter. Zusätzlich ist noch eine Versicherung enthalten, die auch mehrere hundert Euro kosten würde. Insgesamt ergibt sich bei Arbeitgebern mit Vorsteuerabzug ein finanzieller Vorteil um 30% gegenüber dem Privatkauf, bei Arbeitgebern ohne Vorsteuerabzug bleibt noch ein Vorteil um 10% - und die Fahrräder müssen nicht sofort voll bezahlt werden.
Bis Ende 2018 musste der Geldwerte Vorteil mit 1% des UVP (Bruttolistenpreis) des Fahrrades versteuert werden. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erstmals in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 ein betriebliches E-Bike (Pedelec) oder ein echtes Fahrrad, ist für 2019 als Arbeitslohn 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten UVP einschließlich Umsatzsteuer bzw. ab 1.1.2020 bis 31.12.2030 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der UVP (die 0,25 % Regel) anzusetzen.
Für die Anwendung der Vergünstigung kommt es nicht darauf an, wann das Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast worden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass das E-Bike (Pedelec) oder das echte Fahrrad selbst erstmals im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird.
Damit wurde das Arbeitnehmerleasing seit 2019 und nochmals seit 2020 interessanter für die Arbeitnehmer.
Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein JobRad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.
Seit 01.01.2019 ist dieser geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes lohnsteuerfrei, wenn die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Steuerbefreiung ist befristet bis zum 31.12.2030. Die Steuerfreiheit tritt auch für Fahrräder und E-Bikes ein, die der Arbeitgeber bereits vor 2019 dem Arbeitnehmer unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung überlassen hat. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie wird gesetzlich auch bei Benutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausdrücklich ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrad zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er zusätzlich zur Steuerfreiheit die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung, kann er für jedes einzelne Fahrrad und E-Bike die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Ein Mitarbeiter sucht sich bei uns ein Fahrrad oder Elektrorad und das passende Zubehör aus und lässt sich für den Leasing-Anbieter des Arbeitgebers ein Angebot erstellen. Mit diesem geht er zu seinem Arbeitgeber. Dieser schließt mit seinem Leasing-Anbieter einen Leasingvertrag und mit dem Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag ab. Wenn die Verträge unterzeichnet sind und dem Leasing-Anbieter vorliegen, bestellt dieser das Rad für den Mitarbeiter bei uns.
Wenn sowohl die Bestellung als auch Fahrrad und Zubehör da sind, kann der Mitarbeiter das Fahrrad und Zubehör abholen. Dazu benötigt er seinen Personalausweis, oder wenn nicht vorhanden, seinen Reisepass.
Bei uns können Arbeitgeber Elektrofahrräder über die Leasing-Anbieter Businessbike, Jobrad, Bikeleasing-Service, Eurorad, Beovelo, Mein-Dienstrad.de/Baron und Lease-a-bike u. v. m. für ihre Mitarbeiter leasen. Dabei wird der Leasing-Anbieter vom Arbeitgeber ausgewählt. Ob Du ein oder zwei Fahrräder über den Arbeitgeber leasen kannst, hängt vom Arbeitgeber ab.
Was Leasing nach dem Dienstfahrrad-Konzept bei den verschiedenen Anbietern kostet und welche Leistungen eingeschlossen sind, findest Du in unserem Leasing-Vergleich für Dienstfahrräder. Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, können Einsparungen von 20 bis 35% gegenüber dem Barkauf erzielt werden.
Jobrad war der erste Anbieter auf dem Markt. Das Leasingangebot von Jobrad bietet kostengünstige Leasingraten, eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung und eine Mobilitätsgarantie.
Ohne Service € |
Inspektion € |
Fullservice € |
|
Leasingrate | 68,91 | 68,91 | 68,91 |
Preis Versicherung |
7,35 | 7,35 | 7,35 |
Preis Service |
- | 5,00 | 10,00 |
Umfang Service |
- | Jährliche Inspektion |
Full-Service |
Restwert
nach 3 Jahren |
425,00 | 425,00 | 425,00 |
Nettobelastung pro Monat |
43,46 | 46,11 | 48,77 |
Gesamtkosten (Nettobelastung über 36 Monate plus Restwert) |
1.989,56 | 2.084,96 | 2.180,72 |
Leistung bei Fahrrrad-Diebstahl | Anrechnung bisheriges Leasing |
Selbstbeteiligung | 0 € |
Bagatellschäden | werden erst ab 60 € übernommen |
Leistung bei Plattfuß | wird nicht übernommen |
Leistung bei unsachgemäßer Behandlung | wird nicht übernommen |
Leistung bei "ohne Service" | keine |
Leistung bei Service "Inspektion" | jährliche Inspektion bis 70 € wird bezahlt |
Leistung bei Service "Full Service" | jährliche Inspektion bis 70 € wird bezahlt, jährlich wird Verschleiß bis 70 € bezahlt |
Wer meldet Schaden? | Fahrradnutzer |
Genehmigung Kostenvoranschlag not- wendig ab: |
180 € |
Am 23.11.2012 hat der Gesetzgeber durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder die "Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter neu geregelt. Damit wurden Dienst-Fahrräder und Dienst-Elektrofahrräder den Dienstwagen in etwa gleichgestellt und somit das "Dienstwagenprivileg" auch auf Fahrräder und Elektrofahrräder ausgedehnt.
Diese Änderung des Steuerrechts kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer als kleines "Steuersparmodell" herhalten. So gibt es jetzt die beiden Möglichkeiten a) durch Barlohnumwandlung oder b) zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn kostenlos dem Mitarbeiter überlassen (z. B. anstatt einer Gehaltserhöhung). Damit lassen sich durchaus Steuer- und SV-Vorteile erzielen, wenn ein teures Fahrrad oder Elektrofahrrad dem Mitarbeiter überlassen wird. Und das ganze ist nicht auf ein Rad pro Mitarbeiter beschränkt, es können dem Mitarbeiter mehrere Räder nach diesen Modellen zur Verfügung gestellt werden.
"Wenn auch der Partner des Mitarbeiters Elektrorad fährt, wird der Mitarbeiter häufiger Radfahren, um gesundheitlich fit zu bleiben."
Bei der Barlohnumwandlung trägt der Mitarbeiter die Kosten des Leasings und der Versicherung. Da die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Sozialbeiträge der Leasingrate. Über die Laufzeit von 36 Monaten liegt diese Einsparung bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 Euro. Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter monatlich etwas dazugeben, wenn er möchte (z. B. kann er die ca. 8 Euro an den Mitarbeiter weitergeben, die er an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung spart.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erstmals in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 ein betriebliches E-Bike (Pedelec) oder ein echtes Fahrrad, ist für 2019 als Arbeitslohn 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten UVP einschließlich Umsatzsteuer bzw. ab 1.1.2020 bis 31.12.2030 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der UVP anzusetzen. Für die Anwendung der Vergünstigung kommt es nicht darauf an, wann das Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast worden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass das E-Bike (Pedelec) oder das echte Fahrrad selbst erstmals im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2030 einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird.
Besonders erfreulich: Von der neuen 0,25 %-Regel profitieren nicht nur alle Mitarbeiter, die ab 2020 erstmals ein JobRad per Gehaltsumwandlung beziehen, sondern auch alle Beschäftigten, die ihr Dienstrad bereits 2019 erstmals vom Arbeitgeber übernommen haben.
Seit 1.1.2019 ist dieser geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes lohnsteuerfrei, wenn die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Steuerbefreiung ist befristet bis zum 31.12.2030. Die Steuerfreiheit tritt auch für Fahrräder und E-Bikes ein, die der Arbeitgeber bereits vor 2019 dem Arbeitnehmer unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung überlassen hat. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie wird gesetzlich auch bei Benutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausdrücklich ausgeschlossen. Fährt der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber überlassenen (Elektro-)Fahrrad zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er zusätzlich zur Steuerfreiheit die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades beschränkt. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrräder unter Beachtung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung, kann er für jedes einzelne Fahrrad und E-Bike die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Da die Leasingrate und ggf. die Versicherungsbeiträge als Gehaltsumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, spart der Arbeitgeber die Arbeitgeber-Sozialbeiträge der Leasingrate. Über die Laufzeit von 36 Monaten liegt diese Einsparung bei einem Fahrradpreis von 2500 Euro bei ca. 300 Euro.
Wenn auch ein Arbeitgeber nicht jedem Mitarbeiter einen Dienstwagen anbieten kann, so ist es doch leicht möglich, jedem Mitarbeiter ein Dienst-(Elektro-)Fahrrad anzubieten. Einige Arbeitgeber ermöglichen es ihren Mitarbeitern auch, zwei Elektrofahrräder zu erhalten - eins für den Partner. Wenn beide Elektrorad fahren, werden die Räder häufiger genutzt, was sich beim heutigen Bewegungsmangel positiv auf die Mitarbeitergesundheit auswirkt.
Wenn Du aus unserer Region kommst oder Mitarbeiter in unserer Region haben, stehen wir Dir für Fragen zu diesen Konzepten gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns, wenn Du mit einem der Leasing-Anbieter zusammenarbeiten möchtest. Wir können Dich da beraten, welche Leasinganbieter die besten Konditionen bieten.
Basis € |
Standard € |
Premium € |
|
Leasingrate | 69,41 | 69,41 | 69,41 |
Preis Versicherung |
10,64 | 7,90 | 7,90 |
Preis Service |
- | 3,67 | 11,90 |
Umfang Service |
Durchsicht Verschleiß bis 75 € jährlich |
Durchsicht Verschleiß bis 150 € jährlich |
Erweiterte Durchsicht Verschleiß bis 200 € jährlich |
Restwert
nach 3 Jahren |
250,00 | 250,00 | 250,00 |
Nettobelastung pro Monat |
45,49 | 47,47 | 48,57 |
Gesamtkosten (Nettobelastung über 36 Monate plus Restwert) |
1.887,64 | 1.958,92 | 1.998,52 |
Die Berechnung dieser Angaben erfolgte am 20.02.2020 mit dem Lease-a-bike Vorteilsrechner auf der Lease-a-bike Homepage. Die Daten können heute anders sein. Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr!
Leistung bei Fahrrrad-Diebstahl | Zeitwert bis ein Jahr, im zweiten Jahr 80%, im dritten Jahr 60% des Neuwerts |
Selbstbeteiligung | 10% bei allen Schäden |
Bagatellschäden | werden ab 0 € übernommen |
Leistung bei Plattfuß | im Rahmen der Verschleißsumme |
Leistung bei unsachgemäßer Behandlung | wird ab 0 € übernommen |
Leistung bei Service Basis | Durchsicht, Verschleiß bis 75 € jährlich |
Leistung bei Service Standard | Durchsicht, Verschleiß bis 150 € jährlich |
Leistung bei Service Premium | Erweiterte Durchsicht, Verschleiß bis 200 € jährlich |
Wer meldet Schaden? | Fahrradnutzer über Händler |
Genehmigung Kostenvoranschlag not- wendig ab: |
ab 0 € |